Preise Kurzzeitpflege
Heimentgelte monatlich
Die Kurzzeitpflege entspricht einem Aufenthalt von 28 Tagen im Pflegebereich unseres Hauses. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Kurzzeitpflege ist die Einstufung in eine Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Ist der Kurzzeitpflegegast privat versichert, bekommt er von uns die Kosten persönlich in Rechnung gestellt und muss sie an- schließend bei seiner Pflegekasse einreichen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Aufwendungen für
bis zu einem Gesamtbetrag von derzeit 1.612,00 €
InvestitionskostenDie Stadt Hann. Münden leistet einen Investitionskostenzuschuss zu den Pflegekosten wenn der Bewohner seinen Hauptwohnsitz in den letzten 12 Monaten in Niedersachsen hatte. Findet im unmittelbarem Anschluss an die Kurzzeitpflege eine Aufnahme in die Vollstationäre Pflege statt, müssen die Investitionskosten vom Bewohner getragen werden. Stand: 01. Januar 2015 |